Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen der BITSCHUS Flächenreinigung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Flächenreinigungsleistungen zwischen BITSCHUS, vertreten durch Benjamin Meintel (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt), und dem Auftraggeber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Die Leistungen umfassen die professionelle Reinigung von Außen- und Innenflächen mittels Hochdruckreinigung, Unkrautentfernung, Entfernung von Öl- und Fettflecken sowie optional die Imprägnierung und Versandung der gereinigten Flächen.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich sind und ausreichend Wasser- und Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Hindernisse und bewegliche Gegenstände sind vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber zu entfernen.

Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer auf besondere Gefahrenquellen, empfindliche Bereiche oder beschädigte Stellen hin. Unterlässt der Auftraggeber diese Hinweise, haftet er für daraus resultierende Schäden.

§ 4 Materialzustand und Reinigungsergebnis

Aus einem alten Stein wird nach der Reinigung kein neuer. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Reinigung den ursprünglichen Zustand der Flächen nicht wiederherstellen kann. Alterungserscheinungen, Verfärbungen durch jahrelange Witterungseinflüsse, Risse, Abplatzungen oder andere Materialschäden können durch die Reinigung nicht beseitigt werden.

Jede Reinigung öffnet Poren. Durch die professionelle Hochdruckreinigung werden Verschmutzungen aus den Poren des Materials entfernt. Dies ist ein gewünschter Effekt, kann jedoch dazu führen, dass die Oberfläche nach der Reinigung zunächst aufnahmefähiger für neue Verschmutzungen ist.

Das Reinigungsergebnis hängt maßgeblich vom Ausgangszustand, der Materialart, dem Alter und der bisherigen Pflege der Flächen ab. Der Auftragnehmer garantiert eine fachgerechte Reinigung nach dem Stand der Technik, jedoch kein bestimmtes optisches Endergebnis.

§ 5 Oberflächenreinigung und Abgrenzung zur Unkrautwurzel-Entfernung

Es handelt sich bei der Flächenreinigung um eine Oberflächenreinigung und nicht um eine Unkrautwurzel-Entfernung. Hier muss ganz klar unterschieden werden. Die beauftragte Leistung umfasst ausschließlich die Reinigung sichtbarer Oberflächen von Verschmutzungen, Moos, Algen und oberflächlichem Unkraut. Eine Entfernung von Wurzeln aus dem Untergrund ist weder technisch möglich noch Gegenstand des Auftrags.

Eine Fuge wird nur oberflächlich gereinigt bis ca. 1 cm in die Tiefe. Die Hochdruckreinigung entfernt sichtbare Verschmutzungen und oberflächliches Pflanzenmaterial aus den Fugen. Wurzeln, die tiefer als 1 cm im Fugenmaterial oder Untergrund verankert sind, werden durch den Reinigungsvorgang nicht erreicht und verbleiben im Boden.

Das verwurzelte Unkraut in der Tiefe der Fugen wird nachwachsen. Dies ist kein Reklamationsgrund.Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach einer Oberflächenreinigung verbliebene Wurzeln im Untergrund nach einiger Zeit wieder austreiben werden. Dies ist ein natürlicher Vorgang und stellt keinen Mangel der Reinigungsleistung dar.

Wir geben deshalb keine Gewährleistung, dass das Unkraut früher oder später wieder nachwächst. Das ist der Lauf der Natur. Die Geschwindigkeit und Intensität des Nachwuchses hängen von zahlreichen Faktoren ab (Witterung, Jahreszeit, Samenflug, Wurzeltiefe, Bodenqualität). Eine dauerhafte Unkrautfreiheit ist nur durch regelmäßige Nachbehandlung, mechanische Wurzelentfernung oder chemische Unkrautvernichtung erreichbar – diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Oberflächenreinigung und müssen gesondert beauftragt werden.

§ 6 Imprägnierung und Versiegelung

Wir wirken mit der Nano-Imprägnierung der erneuten Verschmutzung entgegen. Dies zögert die erneute Verschmutzung 5-7 Jahre hinaus. Bei Beauftragung einer Nano-Imprägnierung wird nach der Reinigung eine hochwertige Versiegelung aufgetragen, die die Poren verschließt und einen Abperleffekt erzeugt.

Die Wirkungsdauer der Imprägnierung beträgt bei normaler Beanspruchung und Witterung ca. 5-7 Jahre. Diese Zeitangabe ist ein Erfahrungswert und keine Garantie, da die tatsächliche Wirkdauer von zahlreichen Faktoren abhängt, insbesondere von der Nutzungsintensität, Witterungseinflüssen, Materialart und Pflege.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass imprägnierte Flächen regelmäßig gereinigt werden sollten, um die Schutzwirkung zu erhalten. Die Verwendung aggressiver Reinigungsmittel oder mechanischer Reinigungsgeräte kann die Imprägnierung vorzeitig beschädigen.

§ 6 Ausführungsfristen und Leistungszeit

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine feste Zusage erfolgt ist. Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, ist jedoch berechtigt, bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Frost, starker Regen, Temperaturen unter 5°C) die Arbeiten zu verschieben.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur Fristverlängerung um die Dauer der Behinderung.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Stundensatz zzgl. Material). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen verlangen. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind.

Für Schäden an bereits vor der Reinigung beschädigten, rissigen oder anderweitig vorgeschädigten Flächen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese Schäden nicht durch den Reinigungsvorgang wesentlich verschlimmert wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorschäden vor Arbeitsbeginn anzuzeigen.

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel, die bei der Abnahme erkennbar sind, sind sofort zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Für die Imprägnierung gilt keine Garantie auf eine bestimmte Wirkdauer, sondern lediglich auf die fachgerechte Ausführung der Versiegelung.

§ 9 Rücktritt und Kündigung

Der Auftraggeber kann bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin werden 50% der vereinbarten Vergütung als Ausfallentschädigung fällig. Bei Rücktritt am Ausführungstag oder Nichterscheinen werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen, fehlenden Anschlüssen oder mangelnder Zugänglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden lediglich die bis dahin angefallenen Kosten (Anfahrt, Zeitaufwand) berechnet.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Stand: Oktober 2025

BITSCHUS
Benjamin Meintel
Montgolfierweg 2
72250 Freudenstadt